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Reglement


Reglement des Elternrates an der Schule Nebikon (als PDF-Download)

Erziehungsberechtigte und Schule haben viele gemeinsame Interessen und Anliegen. Es ist ein Gewinn für alle Beteiligten, wenn diese zusammen angegangen werden. Der Elternrat will als aktives Bindeglied zwischen Erziehungsberechtigten, Lernenden und Schule das Fundament für dauerhafte Brücken schaffen.

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Ziele

Der Elternrat ...

  • fördert das Interesse der Erziehungsberechtigten an der Schule.

  • verstärkt den Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den Erziehungsberechtigten.

  • integriert Menschen aus anderen Nationen und Kulturen.

  • behandelt Themen, welche die ganze Schule und ihr gesellschaftliches Umfeld betreffen.

  • pflegt einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.

  • fördert die Weiterbildung der Erziehungsberechtigten.

  • schafft Vertrauen unter allen Beteiligten.

  • nimmt eine Vermittlerrolle ein.

  • stellt das Wohl des Kindes ins Zentrum.

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Grenzen

Der Elternrat und die Mitwirkenden haben keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen bezüglich:

  • Personalfragen, Arbeitsbeurteilungen

  • Lehrplan und Lernziele

  • Unterrichtsgestaltung, pädagogische und didaktische Fragen

  • Klassenzuteilungen

Schulprobleme einzelner Kinder, sowie die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgaben des Elternrates.

Allgemeine Bestimmungen

  • Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral.

  • Projektbezogen können Arbeitsgruppen gebildet werden, bei denen die Bevölkerung miteinbezogen wird.

  • Die Instanzenwege der Schule sind einzuhalten.

  • Nach aussen gilt das Kollegialitätsprinzip.

  • Die Mitglieder des Elternrates sind der Schweigepflicht unterstellt.

  • Delegierte, welche Einzelinteressen vertreten oder die Ziele/Grenzen der Elternmitwirkung missachten, können jederzeit vom Elternrat ausgeschlossen werden.

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Organisation

Die Elternräte konstituieren sich selber. Sie treffen sich mindestens ein bis zwei Mal pro Semester zu einer Sitzung. Bei Bedarf können auch kurzfristige Sitzungen einberufen werden. Auf Einladung können Lehrpersonen, Schulleitung, Vertreter der Schulpflege oder Fachpersonen hinzugezogen werden. Alle Personen des Elternforums erhalten die Protokolle beider Elternräte.

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Wahlen und Amtsdauer

Die Details zu den Wahlen und der Amtsdauer sind im Anhang 2 geregelt.

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Infrastruktur und Finanzen

Dem Forum und den Elternräten stehen für Sitzungen und Veranstaltungen die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Nebikon kostenlos zur Verfügung. Das Budget für die Elternmitwirkung ist im Schulpflegebudget integriert. Die Mitarbeit im Elternrat ist ehrenamtlich.

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Öffentlichkeitsarbeit

Das Forum und die Elternräte informieren die Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der Schulpflege in folgenden Medien: Nebiker, Presse, Schulwebsite.

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Elterndelegierte

Die Erziehungsberechtigten jeder Klasse bestimmen mindestens eine/n Elterndelegierte/n. Der/die Elterndelegierte wird jährlich am ersten Elternabend der Klasse gewählt oder für ein weiteres Jahr bestätigt.

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Elternräte Unter- und Oberstufe

Die Elterndelegierten des Kindergartens bis zur 4. Klasse bilden den Elternrat «Unterstufe», diejenigen der 5. bis 9. Klassen den Elternrat «Oberstufe». Jeder Elternrat bestimmt einen Vorsitzenden und einen Aktuar.

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Elternforum

Die Vorsitzenden und die Aktuare der beiden Elternräte, die Schulleitung, beide Stufenleitungen und eine Vertretung der Schulpflege bilden das Elternforum. Sie treffen sich pro Semester zu einer Sitzung. Die Führung obliegt der Vertretung der Schulpflege. Alle vertretenen Instanzen haben das Recht, ausserordentliche Sitzungen einzuberufen.

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Aufgaben und Kompetenzen

Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Anhang 1 geregelt.

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Inkraftsetzung

Das Reglement wurde von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Eltern, Lehrpersonen und Schulpflege erstellt und von der Schulpflege Nebikon genehmigt. Es wird am 20.08.2012 in Kraft gesetzt.

Allfällige Änderungen des Reglements unterbreitet der Vorstand des Elternrates der Schulpflege zur Vernehmlassung. Sie werden durch die Schulpflege genehmigt.


Nebikon, 26.02.2012 und 23.08.2017 (Änderung betreffend Anzahl ED pro Klasse)

BILDUNGSKOMMISSION NEBIKON; Roger Schlüssel, Präsident, Karin Aebischer-Furrer, Ressortleiterin Elternmitwirkung