Allgemeine Informationen und Weisungen
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Schuljahr
Das Schuljahr 2019/20 dauert vom Montag, 19.08.18 bis und mit Freitag, 03.07.20
Ferien- und Stundenpläne
Der Ferienplan 2019/20 und die Stundenpläne der einzelnen Klassen sind verbindlich.
Für die Gewährung von Unterrichtsdispens gelten die gemeinsamen Richtlinien der Schulen Altishofen/Nebikon (siehe Schuldispens).
SCHÜLERAUSWEISE / SCHULBESTÄTIGUNGEN
Schülerinnen und Schüler des 10. Schuljahres können bei der Schulleitung unentgeltlich einen Schülerausweis verlangen.
Schulbesuchsbestätigungen werden von der Schulleitung nur gegen Vorweisung der schriftlichen Aufforderung der Amtsstelle ausgestellt.
SCHULWEG
Grundsätzlich haben die in Nebikon wohnhaften Schülerinnen und Schüler zu Fuss in die Schule zu kommen. Davon ausgenommen sind zurzeit die Kinder der Familie Brechbühl, Flüeggen und Familie Kaufmann, Rüslenweg.
Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler der Sek-I-Stufe, ausgenommen jene bis zur Bäckerei Hodel in Altishofen, sind berechtigt, das Fahrrad oder Mofa zu benützen. Diese Velos und Mofas sind ordnungsgemäss in den zugewiesenen Abstellplätzen zu parkieren.
Das Tragen eines Helms beim Velofahren ist gesetzlich noch nicht vorgeschrieben. Die Eltern werden umso mehr aufgerufen, ihre Verantwortung als Erziehungsberechtigte wahrzunehmen und das Helmtragen bei ihren radfahrenden Kindern mit allem Nachdruck zu verlangen.
Aus Sicherheitsgründen hat die Schulleitung in Absprache mit der Schulpflege für die Schule Nebikon ein Velohelm-Obligatorium erlassen. Klassenaktivitäten mit dem Fahrrad dürfen von den Teilnehmenden nur mit einem Helm auf dem Kopf bestritten werden. Die Schule lehnt jegliche Haftung ab, falls das Helm-Obligatorium nicht befolgt wird.
Fortbewegungsmittel wie Rollerskates, Rollbretter, Rollschuhe usw. dürfen auf dem Schulweg nicht benützt werden.
Die SBB-Personenunterführung muss gemäss Signalisation zu Fuss begangen werden. Jegliches Befahren ist verboten.
Das Überschreiten der Bahngeleise ist verboten und wird strafrechtlich geahndet.
Schülerinnen und Schüler aus den Quartieren Glängweg, Fröscherengasse, Wellbergstrasse und ab Vorstatt 36 sind verpflichtet, die Kantonsstrasse immer bei der Lichtsignalanlage (Ampel) zu überqueren.
UNFALLVERSICHERUNG, DIEBSTÄHLE, SACHBESCHÄDIGUNG
Die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler ist Sache der Eltern.
Die Schule haftet nicht für Diebstähle auf dem Schulareal.
Sachbeschädigungen auf dem Schulareal werden geahndet.
SORGFALTSPFLICHT
Die Klassenzimmer dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur mit Hausschuhen betreten werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben mit Schulmaterialien und Schulmobiliar sorgfältig umzugehen. Kosten für mutwillig oder fahrlässig begangene Beschädigungen und verloren gegangene Materialien werden in Rechnung gestellt.
KOMMUNIKATIONS- UND UNTERHALTUNGSMEDIEN
Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Walk- und Discmen, MP3-Playern und sonstigen Musikabspielgeräten ist während der Schulzeit auf dem Schulareal nicht erlaubt.
BENÜTZUNG DES SCHULHAUSAREALS
Für die öffentliche Benützung der Spielplätze und Aussenanlagen auf dem Schulareal gelten die Regeln der Gemeinde Nebikon, die der Gemeinderat im Mai 2005 erlassen hat.
Die beiden Tore beim Biotop zwischen Pfarrkirche und Schulhaus müssen stets verriegelt sein.
ZWISCHENMAHLZEITEN / ZNÜNI
Die Eltern sind für ein ausreichendes Frühstück ihrer Kinder besorgt und geben ihnen eine gesunde Zwischenverpflegung (Znüni) mit in die Schule.
PAUSENREGELN
Es gelten die Bestimmungen der «Wegleitung zur Regelung der Aufsicht während den Unterrichts-Pausen». Die sieben darin enthaltenen Regeln lauten:
Ich werfe die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter. Ich spucke nicht.
Ich betrete das Schulhaus erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn. Während der grossen Pausen begebe ich mich unverzüglich ins Freie.
Während der Pausen bleibe ich auf dem mir zugewiesenen Pausenplatz und verlasse das Schulareal nicht.
Ich verhalte mich gegenüber andern beim Sprechen und Handeln mit Respekt, Anstand, Ehrlichkeit und Rücksicht.
Auf dem Schulareal rauche ich nicht. Ich trinke keinen Alkohol und nehme auch keine anderen Drogen zu mir.
Ich trage keine gefährlichen Gegenstände auf mir.
Ich hafte für mutwillige Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen Mobiliar, Apparaten und fremdem Eigentum.